Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen

Lassen Sie uns im Vorfeld alles besprechen und für beide Seiten fair regeln 


Hierzu gehören aus unserer Sicht folgende Dokumente, die wir Ihnen gerne zur Durchsicht zukommen lassen:

- Mietvertrag inklusive Zahlungsbedingungen und Rücktrittsregelung
- Hausordnung
- WLAN Nutzungsvereinbarung

Nachfolgend ein Auszug aus unserem Mietvertrag zu den Punkten Zahlungsbedingungen, Kaution und Rücktritt, gültig ist immer die aktuelle Version im Mietvertrag:

§ 6 Zahlung des Mietpreises

...

§ 6.3 Die Zahlungen des Mietpreises sind wie folgt zu leisten:

20 % innerhalb 7 Tagen nach Vertragsabschluss

80 % bis 1,5 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns


§ 7 Kaution


7.1 Vor der Übernahme der Ferienwohnung hat der Mieter an den Vermieter zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe von € 500 durch Überweisung an die vorgenannte Kontoverbindung des Vermieters zu leisten. Die Kautionszahlung wird nicht verzinst und ist bis 7 Tage vor dem Anreisetag, auf dem Konto des Vermieters eingehend, zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Haftung des Mieters bei Schäden / Verschmutzungen / Defekten oder fehlenden Gegenständen nicht auf die Höhe der Kaution begrenzt ist.

7.2 Die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Ferienunterkunft abzurechnen und an den Mieter zurückzugeben, sobald absehbar ist, dass dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis zustehen.

7.3. Der Vermieter hat mögliche Ansprüche an die Kaution spätestens 3 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter per e-Mail mitzuteilen.


§ 8 Rücktritt vor Mietbeginn und Aufenthaltsabbruch



§ 8.1 Rücktritt und Stellen eines Nachmieters

Tritt der Mieter vom Vertrag vor dem Mietbeginn zurück und stellt einen angemessenen Nachmieter, der den üblichen Anforderungen des Vermieters entspricht und in den Mietvertrag zu denselben Konditionen eintritt, wird er auf seinen Wunsch gegen Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 3% des Mietpreises aus dem Mietvertrag entlassen.

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 8.2 Rücktritt ohne Stellen eines Nachmieters

Tritt der Mieter vom Vertrag vor dem Mietbeginn zurück und stellt keinen Nachmieter, ist er dem Vermieter entschädigungspflichtig.

Die Entschädigung ist in der Höhe auf folgende zeitabhängige Anteile begrenzt, nachfolgend maximale Entschädigung genannt:

10 % bei Kündigung nach Vertragsabschluss

15 % bei Kündigung bis 10 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns

20 % bei Kündigung nach 10 Monaten bis 6 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns

50 % bei Kündigung nach 6 Monaten bis 3 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns

80 % bei Kündigung bis 3 Monaten bis 1,5 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns

95 % bei Kündigung nach 1,5 Monaten vor dem ersten Tag des Mietbeginns

Unabhängig von dem Reiserücktrittszeitpunkt ist der Vermieter verpflichtet, sich um Ersatzvermietung der Ferienwohnung zu bemühen und damit die Entschädigungsleistung des Mieters zu minimieren. Hierfür sind 10 % des Mietpreises als pauschale Aufwandsentschädigung „Neue Mietersuche“ für den Vermieter vereinbart und müssen auf jeden Fall geleistet werden.

Im Falle einer Ersatzvermietung durch den Vermieter ist der durch den Ersatzmieter zu zahlende Mietpreis (abzüglich der vereinbarten 10 % des Mietpreises als pauschale Aufwandsentschädigung „Neue Mietersuche“) auf die geschuldete Entschädigung anzurechnen und reduziert die oben genannte maximale Entschädigung.

Dem Mieter wird gestattet einen Nachweis zu führen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich geringer als die oben genannten Prozentsätze.

§ 8.3 Der Vermieter muss dem Mieter eine Auskunft über eine Ersatzvermietung geben.

§ 8.4 Beendet der Mieter den Aufenthalt vorzeitig, aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

§ 8.5 Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 8.6 Rücktritt des Vermieters bei nicht fristgerechter Bezahlung durch den Mieter

Leistet der Mieter die vertraglichen Zahlungen nicht fristgemäß und tritt der Vermieter deshalb vom Vertrag zurück, ist der Mieter dem Vermieter entschädigungspflichtig.

Die Entschädigung ist in der Höhe auf folgende zeitabhängige Anteile begrenzt, nachfolgend maximale Entschädigung genannt:

10 % bei Kündigung nach Vertragsabschluss

15 % bei Kündigung bis 10 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns

20 % bei Kündigung nach 10 Monaten bis 6 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns

50 % bei Kündigung nach 6 Monaten bis 3 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns

80 % bei Kündigung bis 3 Monaten bis 1,5 Monate vor dem ersten Tag des Mietbeginns

95 % bei Kündigung nach 1,5 Monaten vor dem ersten Tag des Mietbeginns

Der Vermieter ist verpflichtet, sich um Ersatzvermietung der Ferienwohnung zu bemühen und damit die Entschädigungsleistung des Mieters zu minimieren. Hierfür sind 10 % des Mietpreises als pauschale Aufwandsentschädigung „Neue Mietersuche“ für den Vermieter vereinbart und müssen auf jeden Fall geleistet werden.

Im Falle einer Ersatzvermietung durch den Vermieter ist der durch den Ersatzmieter zu zahlende Mietpreis (abzüglich der vereinbarten 10 % des Mietpreises als pauschale Aufwandsentschädigung „Neue Mietersuche“) auf die geschuldete Entschädigung anzurechnen und reduziert die oben genannte maximale Entschädigung.

Dem Mieter wird gestattet einen Nachweis zu führen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich geringer als die oben genannten Prozentsätze.

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